Kosten
Eine Abrechnung der Gestalttherapie über die gesetzlichen Krankenkassen ist derzeit leider noch nicht möglich. Damit der Zugang zu dieser Therapieform jedoch nicht allein ein Privileg der Reichen bleibt, bin ich der Meinung, dass finanziellen Gründe nicht verhindern dürfen, eine gestalttherapeutische Begleitung in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund werden die Kosten der einzelnen Sitzungen individuell nach den persönlichen Möglichkeiten gemeinsam ausgehandelt.
Der Heilpraktiker Psychotherapie ist in der Honorarfindung grundsätzlich frei (§ 145, § 611 BGB). Bei Behandlungsbeginn kommt ein Dienstvertrag gem. §§ 611–630 BGB zustande. In der Regel ist der Patient Selbstzahler, da die Pflichtkrankenkassen die Kosten für Heilpraktiker Psychotherapie üblicherweise nicht übernehmen.
Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen mit privaten
Krankenkassen.
Voraussetzung ist in der Regel, dass der Patient in seinem
Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen
Leistungen des Heilpraktikers Psychotherapie mit versichert hat.
Falls ein Patient die Möglichkeit hat, die Therapiekosten bei seiner
privaten Krankenkasse einzureichen, werden maximal die Beträge
erstattet, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgeführt
sind. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker datiert aus dem Jahr 1985
und wurde seitdem nicht mehr aktualisiert. Da die Vergütung den
wirtschaftlichen Anforderungen der Gegenwart nicht mehr entspricht,
sollte im Behandlungsvertrag mit dem Patienten der erhöhte
Abrechnungssatz geklärt sein.
Fast alle privaten Krankenkassen übernehmen diese Leistungen bis zum Abrechnungshöchstsatz oder zumindest teilweise. Fragen Sie dazu bitte Ihren Krankenversicherungsträger.
Coaching- und Supervisionsleistungen können Sie als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten steuerlich absetzen.
Honorar auf dem Gebiet der Psychotherapie:
Für eine psychotherapeutische Einzelsitzung werden xx*,-
Euro pro
Sitzung berechnet.
Eine psychotherapeutische Sitzung nimmt ca. 50 Minuten in
Anspruch.
Eine genaue Anzahl an Therapiesitzungen kann an dieser Stelle
nicht genannt werden.
Oft lässt sich jedoch eine Verbesserung Ihrer Situation bereits
nach 8-10 Sitzungen erreichen.
Für eine Paartherapie bzw. eine Eheberatung werden xx*,-
Euro pro
Paar berechnet.
Diese Beratung nimmt ca. 90 Minuten in Anspruch.
Gehen Sie bitte davon aus, dass im Durchschnitt ca. 6-8
Sitzungen erforderlich sind, um eine Verbesserung der
partnerschaftlichen Beziehung zu erreichen.
Honorar auf dem Gebiet des Coachings:
Für eine einstündige Coachingsitzung werden xx*,-
Euro berechnet.
Coaching kann in regelmäßigen Abständen, als auch unregelmäßig
durchgeführt werden und umfasst durchschnittlich ca. sechs
Sitzungen.
Termine die mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden bleiben
berechnungsfrei.
*xx: Der Betrag wird einkommensabhängig im gegenseitigen Einvernehmen zu Beginn der Dienstleitung festgelegt.
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